Kl. A
Krafträder, auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45km/h. Des Weiteren dreirädrige KFZ mit mehr als 15 kW.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Mindestalter bei direktem Zugang : 24 Bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2: 20
Gilt auch für Klass A1, A2 und AM
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