Kl. A1
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und 0,1 kW/kg Leergewicht sowie dreirädrige KFZ bis 15 kW
Geltungsdauer: ohne Befristung
Mindestalter: 16
Gilt auch für Klasse AM
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