Kl. C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Geltungsdauer: 5 Jahre
Mindestalter: 21, bei Ausbildung BKF 18
Vorbesitz der Kl B erforderlich.
Gilt auch für Klasse C1.
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