Kl. CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Geltungsdauer: 5 Jahre
Mindestalter: 21, Ausbildung BKF :18
Vorbesitz der Kl. C erforderlich.
Gilt auch für Klasse C1E, BE und T sowie D1E bei Besitz von D1; DE bei Besitz von D
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