Kl. T
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40km/h auch mit Anhänger. Bedingung: Beide Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Mindestalter: 16 für bbH 40km/h; 18 für bbH 60km/h Bitte telefonisch unter 0921- 92261 oder 0173/8699000 anmelden.
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