Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige
Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der
Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen
Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können
folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
|